Profilausbildung Seelsorge für Schutzsuchende
Während sich die Profilausbildung Muslimische Krankenhausseelsorge direkt an die Grundausbildung Muslimische Seelsorge anschließt, wird die Profilausbildung Muslimische Seelsorge für Schutzsuchende nur in größeren Abständen angeboten. Wir bilden aus, wenn wir die ausgebildeten Seelsorger*innen auch tatsächlich einsetzen können. Der Bedarf an muslimischen Seelsorger*innen für Schutzsuchende steigend.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Profilausbildung Muslimische Seelsorge für Schutzsuchende ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung Muslimische Seelsorge.
Zusätzlich muss eine Eignung der Seelsorger*innen für das gewählte seelsorgerliche Tätigkeitsfeld bestehen. Ein ausführliches beratendes Gespräch zwischen Ausbildungsbewerber*in, Mentor*in, Ausbildungsleitung zu Beginn der 2. Hälfte der Grundausbildung Muslimische Seelsorge dient diesbezüglich als Klärungs- und Entscheidungshilfe.
Auf die Notwendigkeit einer Bereitschaft zum Ehrenamt wird bereits vor Aufnahme der Grundausbildung Muslimische Seelsorge aufmerksam gemacht. Die einjährige verpflichtende Seelsorgetätigkeit in einer Einrichtung des gewählten seelsorgerlichen Bereichs schließt sich an die Profilausbildung an.
Profunde Sprachkenntnisse, insbesondere von Sprachen islamisch geprägter Länder, aus denen aufgrund aktueller Krisen viele muslimische Schutzsuchende zuströmen, sind hier Grundvoraussetzung, denn gerade neu angekommene Schutzsuchende können sich noch nicht in der deutschen Sprache verständlich machen. Von besonderer Bedeutung ist hier die Kenntnis des Arabischen sowie von Dari und Paschtu.
Erforderliche Ausstattung
An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass wir verstärkt online-Möglichkeiten des Unterrichtens und Lernens einsetzen. Es ist möglich, dass einige Seminare online stattfinden. Wer also an einem Webinar teilnimmt, benötigt dazu eine bestimmte Ausrüstung. Erforderlich ist ein entsprechendes Headset mit Mikrofon sowie gegebenenfalls eine Webcam für die Bildübertragung.
Kosten der Ausbildung
Bis zum Ausbildungsbeginn ist eine Eigenanteilgebühr in Höhe von 120 Euro fällig (Ratenzahlung möglich). Wir sind dank der großzügigen Förderung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg in der glücklichen Lage, die Ausbildungsteilnehmer*innen von den hohen Ausbildungskosten freistellen zu können. Die Eigenkostenbeteiligung ist im Verhältnis zu den tatsächlichen Ausbildungskosten gering gehalten. Das Land Baden-Württemberg teilt und unterstützt unser Ziel, bedürftige schutzsuchende Muslim*innen mit muslimischer Seelsorge zu versorgen.
Bedingungen und Umfang der Ausbildung
Die Profilausbildung Muslimische Krankenhausseelsorge umfasst 10 ganztägige Seminartage in einem Zeitraum von drei Monaten (Schulferien und Ramadan sind unterrichtsfrei). Die Ausbildung findet jeweils am Wochenende statt (an durchschnittlich zwei Seminarwochenenden pro Monat), so dass die Ausbildung auch für Berufstätige möglich ist. An die theoretische Ausbildungsphase schließt sich eine 40-stündige Praxisphase an.
Wer die Ausbildung antritt, ist zur regelmäßigen Teilnahme an allen Seminarmodulen verpflichtet. Eine regelmäßige Teilnahme an Supervisionen während der gesamten späteren Seelsorgetätigkeit ist bereits während der Praxisphase der Profilausbildung verpflichtend – zur Qualitätssicherung der Arbeit, vor allem aber auch zur psychisch-seelischen Eigensicherung. Ebenso gilt eine Teilnahme an den regelmäßigen Arbeitskreisen und Fortbildungen während der sich anschließenden aktiven Seelsorgetätigkeit als verpflichtend.
Referent*innen und Lernmethoden der Ausbildung
Unsere Ausbildungsreferent*innen sind Expert*innen für Flüchtlingsrecht und Asylrecht, Psycholog*innen, Traumatherapeut*innen, Trainer*innen für Krisenmanagement und Deeskalation sowie erfahrene christliche und muslimische Seelsorger*innen für Schutzsuchende.
Die Methoden des Lernens in der Ausbildung sind: Referieren der Lehrenden, Gruppen- und Einzelarbeit, Fallbeispiele, Rollenspiele, Lesen von Vor- und Nachbereitungsliteratur.
Lernziele sind neben dem Wissenserwerb in den unterschiedlichen Ausbildungsbereichen Wege des eigenen Umgangs mit Gefühlen, Selbst- und Fremdwahrnehmung, der Umgang mit eigenen Erfahrungen in Bezug auf Bedrohung, Verlust und Fremdsein, die Dynamik von Kommunikation, seelsorgerliche Gesprächsführung, die eigene Rolle und Identität in Verbindung mit Schwächen, Stärken, Helfen, Hoffnung und Glauben sowie die Wahrnehmung und das Erleben eigener Ressourcen und Kraftquellen für die Seelsorgetätigkeit mit schutzsuchenden Menschen und deren zielorientiertes Anwenden.
Inhalte der Ausbildung
- Kenntnisse über die Situation von Schutzsuchenden
- Rechtliche Grundlagen (Flüchtlingsrecht, Asylrecht, Organisation von Flüchtlingseinrichtungen)
- Interkulturelle Kompetenz
- Psychosoziale Betreuung
- Netzwerke
- Entstehung und Symptome von Traumata, mögliche Unterstützung bei Traumatisierung
- Umgang mit traumatisierten geflüchteten Menschen
- Krisenmanagement und Deeskalation (gewaltfreie Kommunikation, Umgang mit Aggression, Ankündigung von Suizid)
- Rollenklarheit der Seelsorger*innen, Nähe und Distanz
- Traumasensible Seelsorge
- Muslimisch-seelsorgerliche Kompetenz (über Glauben sprechen, Glaube und theologische Konzepte als Mittel zur Resilienz bei Menschen aus islamisch geprägten Gesellschaften)
Diese Themenbereiche geben einen groben Überblick über die Lehrinhalte der Ausbildung bzw. die Ausbildungsmodule. Zu Beginn der Profilausbildung erhalten die Teilnehmenden einen inhaltlich und zeitlich detaillierten Gesamtplan für die gesamte Profilausbildung, in welchem die Module mit ihren einzelnen Thematiken ausführlich angegeben und alle Seminartage ersichtlich sind.
Prüfung
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Beide Prüfungsteile müssen erfolgreich bestanden werden. In der schriftlichen Prüfung wird nach allen Ausbildungsinhalten gefragt, in Form von multiple choice-Fragen oder durch komplexere Fragestellungen, die einer schriftlichen Beantwortung und Ausführung bedürfen. In der mündlichen Prüfung geht es auf Basis des Erlernten um den Praxisbezug. Praktische Beispiele und Fragestellungen aus der Seelsorgepraxis werden analysiert und mögliche Wege einer seelsorgerlichen Begleitung oder im seelsorgerlichen Gespräch werden von den zu Prüfenden erläutert. Dies geschieht in der Diskussion und im Rollenspiel.
An die Abschlussprüfung schließt sich die Praxisphase an. Die Praxisphase ist Bestandteil der Profilausbildung.
Praxisphase
Nach erfolgreich abgelegter schriftlicher Prüfung über die Ausbildungsinhalte der Profilausbildung findet eine zweistufige Praxisphase im Umfang von insgesamt 40 Stunden in einer Einrichtung für Schutzsuchende statt.
Zunächst hospitieren die Ausbildungsabsolvent*innen in einem Umfang von 10 Stunden an der Seite von erfahrenen Seelsorger*innen für Schutzsuchende. In den verbleibenden 30 Stunden können die Ausbildungsabsolvent*innen selbstständig praktische Erfahrung sammeln. Dabei stehen die erfahrenen Seelsorger*innen bei Bedarf für alle Fragestellungen oder gewünschte Besprechungen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Die vorgegebene Stundenanzahl kann flexibel und individuell mit den die Praxisphase betreuenden Seelsorger*innen abgesprochen werden, so dass auch für Berufstätige eine entspannte Planung der Praxisphase möglich ist. Die Praktikumsphase soll jedoch innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden.
Über die Praktikumsphase ist eine kleine schriftliche Reflexion anzufertigen. Die Praxisphase einschließlich schriftlicher Reflexion dient einer gelingenden Einarbeitung in die Praxis des neuen, speziellen Seelsorgebereichs.
Die Praxisphase während der Ausbildung wie auch die einjährige ehrenamtliche Seelsorgetätigkeit werden mit Supervision begleitet. Die Supervision mit erfahrenen Supervisor*innen dient der Beobachtung und Reflexion der seelsorgerlichen Praxis unter der Berücksichtigung von Erfahrungsaustausch und Thematisieren von persönlich Bewegendem. Ziele der Supervision sind letztendlich die Verbesserung der seelsorgerlichen Praxis und deren Qualitätssicherung.
Die Praxisphase ist Teil der Profilausbildung.
Bestehen der Profilausbildung
Die Profilausbildung ist erfolgreich abgeschlossen nach der bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung einschließlich der Beendigung der vorgeschriebenen Praxisphase.
Die einjährige ehrenamtliche Seelsorgetätigkeit wird nach erfolgreich abgeschlossener Profilausbildung an einer Einrichtung des Seelsorgebereichs der absolvierten Profilausbildung geleistet.