Profilausbildung Gefängisseelsorge
Die Profilausbildung zur muslimischen Gefängnisseelsorgerin bzw. zum muslimischen Gefängnisseelsorger ist die intensivste und umfangreichste seelsorgerliche Ausbildung – sowohl inhaltlich als auch zeitlich. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Ausbildungsgang Gefängnisseelsorge sind dementsprechend wesentlich höher.
Die Ausbildung Muslimische Gefängnisseelsorge findet nur in größeren Abständen statt. Das ist darin begründet, dass die Anzahl der Plätze für Gefängnisseelsorger*innen in Baden-Württemberg von den Vorgaben der jeweiligen Justizvollzugsanstalten abhängt. Wir bilden aus, wenn die realistische Chance besteht, unsere ausgebildeten Gefängnisseelsorgerinnen auch tätig werden zu lassen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Profilausbildung Gefängnisseelsorge ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung Muslimische Seelsorge. Zusätzlich muss eine Eignung der Seelsorger*innen für das gewählte seelsorgerliche Tätigkeitsfeld bestehen. Ein ausführliches beratendes Gespräch zwischen Ausbildungsbewerber*in, Mentor*in und Ausbildungsleitung zu Beginn der 2. Hälfte der Grundausbildung Muslimische Seelsorge dient diesbezüglich als Klärungs- und Entscheidungshilfe. Die Praxisphase der Profilausbildung Gefängnisseelsorge erfordert eine gewisse zeitliche Flexibilität, da der von der jeweiligen Justizvollzugsanstalt vorgegebene zeitliche Rahmen eingehalten werden muss.
Erforderliche Ausstattung
An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass wir verstärkt online-Möglichkeiten des Unterrichtens und Lernens einsetzen. Es ist möglich, dass einige Seminare online stattfinden. Wer also an einem Webinar teilnimmt, benötigt dazu eine bestimmte Ausrüstung. Erforderlich ist ein entsprechendes Headset mit Mikrofon sowie gegebenenfalls eine Webcam für die Bildübertragung.
Kosten der Ausbildung
Für die Profilausbildung zur Gefängnisseelsorgerin bzw. zum Gefängnisseelsorger fallen keine Teilnehmergebühren an. Ermöglicht wird diese außerordentliche Möglichkeit durch die Kostenübernahme durch das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg. Die Arbeit unserer muslimischen Gefängnisseelsorger*innen in den Justizvollzugsanstalten Baden-Württembergs erfährt hohe Anerkennung und Wertschätzung auf Landesebene.
Bedingungen und Umfang der Ausbildung
Die Profilausbildung Muslimische Gefängnisseelsorge umfasst 35 ganztägige Seminartage in einem Zeitraum von einem Jahr (Schulferien und Ramadan sind unterrichtsfrei). Die Ausbildung findet jeweils am Wochenende statt (an durchschnittlich zwei Seminarwochenenden pro Monat), so dass die Ausbildung auch für Berufstätige möglich ist. An die theoretische Ausbildungsphase schließt sich eine 55-stündige Praxisphase an.
Wer die Ausbildung antritt, ist zur regelmäßigen Teilnahme an allen Seminarmodulen verpflichtet. Eine regelmäßige Teilnahme an Supervisionen während der gesamten späteren Seelsorgetätigkeit ist bereits während der Praxisphase der Profilausbildung verpflichtend – zur Qualitätssicherung der Arbeit, vor allem aber auch zur psychisch-seelischen Eigensicherung. Ebenso gilt eine Teilnahme an den regelmäßigen Arbeitskreisen und Fortbildungen während der sich anschließenden aktiven Seelsorgetätigkeit als verpflichtend.
Referent*innen und Lernmethoden in der Ausbildung
Unsere Ausbildungsreferent*innen sind Referent*innen aus dem Bereich Islamische Theologie der universitären Institute und Zentren, christliche und muslimische Gefängnisseelsorger*innen, Referent*innen aus der Justizverwaltung sowie von den Justizvollzugsanstalten und von der Projektleitung Muslimische Seelsorge des Mannheimer Institut für Integration und interreligiöse Arbeit e.V..
Die Methoden des Lernens in der Ausbildung sind: Referieren der Lehrenden, Gruppen- und Einzelarbeit, Fallbeispiele, Rollenspiele, Lesen von Vor- und Nachbereitungsliteratur.
Lernziele sind neben dem Wissenserwerb in den unterschiedlichen Ausbildungsbereichen Wege des eigenen Umgangs mit Gefühlen, Selbst- und Fremdwahrnehmung, der Umgang mit eigenen Erfahrungen in Bezug auf Schuld und Vergebung, die Dynamik von Kommunikation, seelsorgerliche Gesprächsführung, die eigene Rolle und Identität in Verbindung mit Schwächen, Stärken, Helfen, Hoffnung und Glauben sowie die Wahrnehmung und das Erleben eigener Ressourcen und Kraftquellen für die Seelsorgetätigkeit im Gefängnis und deren zielorientiertes Anwenden.
Inhalte der Ausbildung
- Selbsterfahrung – die eigene Identität in der fremden Welt Gefängnis
- Persönlichkeitsstrukturen und psychische Konstellationen
- Männer, Frauen, Jugendliche im Gefängnis
- Einstieg Jugendlicher in kriminelle Karrieren
- Programme für „Jugendliche Intensivtäter“
- Daten und Fakten zu Inhaftierungen, Straftatenhäufigkeit in Personengruppen, belastete Biographien (statistische Befunde und kriminologische Erklärungsansätze)
- Erfahrungen aus der Gewaltambulanz
- Straftäter*innen vor Gericht
- Strafvollzug in Baden-Württemberg – gesetzliche Regelungen
- JVA-Organisation
- Haftarten und -bedingungen
- Lebenswelt Gefängnis
- Macht- und Informationsstrukturen (Auswirkungen auf die Gefangenen, das Personal und die Seelsorgenden)
- Sexualität in der JVA
- Umgang mit Süchtigen, Angstzuständen und Aggression in der Haft
- Gefühls- und Gemütserleben der Gefangenen und psychische, physische und soziale Wirkungen der Haftbedingungen (Schuld, Scham, Einsamkeit, Ungewissheit, Angst, Trennung von Familie und Freunden)
- Psychotherapie und Seelsorge im Strafvollzug
- Rahmenbedingungen für den Vollzug und die Seelsorgetätigkeit, Grundsätze für die Zusammenarbeit
- Überbringen von schlimmen Nachrichten (Todesnachricht, Leichenschau und Identifizierung)
- Präventionsmaßnahmen der Kriminalpolizei
- Antiradikalisierung
- Islam und Demokratie
- Islamtheologisches Intervenieren bei Radikalisierungstendenzen
- Vertiefung des Menschen- und Gottesbildes im Islam
- Schuld, Vergebung und Versöhnung nach Qur’an und Sunna
- Aufgaben der Gefängnisseelsorger*innen aus theologischer und praktischer Perspektive
- Durchführung der Freitags- und Festgebete als Gemeinschaftserlebnis (organisatorisch und inhaltlich)
- Religiöse Weltanschauung und Spiritualität als Weg zur Selbsterkenntnis und Selbstverwirklichung
- Einzel- und Gruppengespräche und seelsorgerliche Begleitung
- Gesprächsgruppen und Aktivitäten – Angebote für die Insassen
- Aktive Gefängnisseelsorger*innen berichten aus der Praxis (themen- und fallbezogen)
- Entlassungsvorbereitungen
- Organisation der Gefängnisseelsorge durch das Mannheimer Institut
- Vorbereitung auf die Praxisphase (z.B. Zugang, Kontrollen, Einbringen von Gegenständen u.a., Raum- und Mediennutzung, Zulassung zu Einzel- und Gruppengesprächen, Austausch mit der JVA-Leitung und den JVA-Mitarbeitern, Sozialarbeitern und Therapeuten)
Diese Themenbereiche geben einen groben Überblick über die Lehrinhalte der Profilausbildung bzw. die Ausbildungsmodule. Zu Beginn der Profilausbildung erhalten die Teilnehmenden einen inhaltlich und zeitlich detaillierten Gesamtplan für die gesamte Profilausbildung, in welchem die Module mit ihren einzelnen Thematiken nochmals ausführlicher angegeben und alle Seminartage ersichtlich sind.
Prüfung
Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Beide Prüfungsteile müssen erfolgreich bestanden werden. In der schriftlichen Prüfung wird nach allen Ausbildungsinhalten gefragt, in Form von multiple choice-Fragen oder durch komplexere Fragestellungen, die einer schriftlichen Beantwortung und Ausführung bedürfen. In der mündlichen Prüfung geht es auf Basis des Erlernten um den Praxisbezug. Praktische Beispiele und Fragestellungen aus der Seelsorgepraxis werden analysiert und mögliche Wege einer seelsorgerlichen Begleitung oder im seelsorgerlichen Gespräch werden von den zu Prüfenden erläutert. Dies geschieht in der Diskussion und im Rollenspiel.
An die Abschlussprüfung schließt sich die Praxisphase an.
Praxisphase
Nach erfolgreich abgelegter schriftlicher Prüfung über die Ausbildungsinhalte der Profilausbildung findet eine zweistufige Praxisphase im Umfang von insgesamt 65 Stunden in einer Justizvollzugsanstalt statt. Zunächst hospitieren die Ausbildungsabsolvent*innen in einem Umfang von 20 Stunden an der Seite von erfahrenen Gefängnisseelsorger*innen. In den verbleibenden 45 Stunden können die Ausbildungsabsolvent*innen in Anwesenheit der betreuenden Gefängnisseelsorgerin oder des betreuenden Gefängnisseelsorgers selbstständig praktische Erfahrung sammeln. Während der ganzen Praxisphase werden die neuen Ausbildungsabsolvent*innen von den erfahrenen Gefängnisseelsorger*innen eng begleitet und finden in ihnen bei Bedarf Ansprechpartner*innen für alle Fragestellungen oder gewünschte Besprechungen. Die vorgegebene Stundenanzahl wird individuell mit den die Praxisphase betreuenden Gefängnisseelsorger*innen abgesprochen, die Absprache ist damit von den Dienstzeiten der Gefängnisseelsorger*innen in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt abhängig. Über die Praktikumsphase ist eine kleine schriftliche Reflexion anzufertigen. Die Praxisphase einschließlich schriftlicher Reflexion dient einer gelingenden Einarbeitung in die Praxis des neuen, speziellen Seelsorgebereichs.
Die Praxisphase ist Teil der Profilausbildung.
Bestehen der Profilausbildung
Die Profilausbildung ist erfolgreich abgeschlossen nach der bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung einschließlich der Beendigung der vorgeschriebenen Praxisphase.